Verbrauchsausweis Wohngebäude
Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude bewertet Ihr Haus anhand des tatsächlichen Heizenergieverbrauchs der letzten drei Jahre. Bei uns kostet er 65 € inklusive Mehrwertsteuer, Prüfung durch einen Diplom-Ingenieur und Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Sie geben die Daten online ein, wir stellen in der Regel innerhalb von 24 Stunden aus.
Drei Heizkostenabrechnungen, zehn Minuten Eingabe, ein rechtsgültiger Energieausweis für Vermietung und Verkauf — zehn Jahre gültig, bundesweit anerkannt.
Was der Verbrauchsausweis Wohngebäude ist
Das Gebäudeenergiegesetz kennt zwei Arten von Energieausweisen. Der Verbrauchsausweis wertet aus, wie viel Energie in einem Gebäude tatsächlich für Heizung und Warmwasser verbraucht wurde. Der Bedarfsausweis berechnet dagegen, wie viel Energie das Gebäude aufgrund seiner Bauweise und Anlagentechnik unter Normbedingungen bräuchte. Beide sind gleichwertige Nachweise nach § 79 GModG.
Für den Verbrauchsausweis werden die Verbräuche von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren zusammengefasst und durch die energetische Gebäudenutzfläche geteilt. Damit ein kalter Winter oder ein milder Standort das Ergebnis nicht verzerrt, wird der Heizanteil mit den Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes auf den Referenzstandort Potsdam umgerechnet. Heraus kommt der Endenergieverbrauch in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr; aus ihm und dem Primärenergiefaktor des Energieträgers folgt der Primärenergieverbrauch. Beide Werte stehen auf der Farbskala des Ausweises und ordnen das Gebäude einer Effizienzklasse von A+ bis H zu.
Beispiel: Farbskala mit Endenergie- und Primärenergieverbrauch aus einem Verbrauchsausweis für ein Wohngebäude
Wann Sie einen Verbrauchsausweis brauchen — und wann er zulässig ist
Ein Energieausweis muss vorliegen, sobald ein Wohngebäude oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie ihn dem Interessenten vorlegen, nach Vertragsschluss übergeben (§ 80 GModG). Schon in der Immobilienanzeige sind die Ausweisart, der Endenergieverbrauch, der Energieträger, das Baujahr und die Effizienzklasse Pflichtangaben (§ 87 GModG). Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Ob Sie den günstigeren Verbrauchsausweis wählen dürfen, hängt von drei Merkmalen ab:
- Mehr als vier Wohnungen: Der Verbrauchsausweis ist immer zulässig.
- Bis zu vier Wohnungen, Bauantrag ab dem 1. November 1977: Der Verbrauchsausweis ist zulässig.
- Bis zu vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977: Der Verbrauchsausweis ist nur zulässig, wenn das Gebäude durch nachträgliche Dämmung mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht. Sonst ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Bei Neubau und bei größeren Sanierungen, für die eine energetische Bilanz aufgestellt wird, ist ebenfalls der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Sind Sie unsicher, welcher Ausweis für Ihr Haus gilt, klärt das der Online-Check in wenigen Fragen.
Was wir von Ihnen brauchen
Diese Angaben genügen für den Verbrauchsausweis Wohngebäude
- Adresse, Baujahr des Gebäudes und Baujahr der Heizungsanlage
- Wohnfläche oder energetische Gebäudenutzfläche und die Zahl der Wohnungen
- Energieträger der Heizung (Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets …)
- Verbrauch der letzten drei zusammenhängenden Abrechnungsjahre für Heizung und Warmwasser
- Längere Leerstände in diesem Zeitraum, damit wir sie herausrechnen können
- Optional ein Foto des Gebäudes für die Titelseite des Ausweises
Die Verbrauchswerte finden Sie in den Heizkostenabrechnungen, bei Erdgas oder Fernwärme auf der Jahresrechnung des Versorgers, bei Heizöl und Pellets in den Lieferbelegen. Die drei Jahre müssen lückenlos aneinander anschließen, und das jüngste Abrechnungsjahr darf beim Ausstellen nicht länger als 18 Monate zurückliegen (§ 82 GModG). Abrechnungszeiträume, die kürzer oder länger als ein Jahr sind, rechnen wir auf drei gleich lange Perioden um. Wird das Warmwasser dezentral erzeugt, etwa mit Durchlauferhitzern, setzt das Gesetz dafür eine Pauschale an — Sie müssen nichts dazuzählen.
So läuft die Bestellung ab
Adresse, Baujahr von Gebäude und Heizung, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen und die Verbräuche der letzten drei Abrechnungsjahre — geführt, mit Eingabehilfe zu jedem Feld.
Schon während der Eingabe sehen Sie den Ausweis als Live-Vorschau mit Kennwert und Effizienzklasse. Fehler fallen so auf, bevor Sie bestellen.
Zusatzleistungen wählen, per PayPal, Kreditkarte oder auf Rechnung bezahlen. Vorschauausweis und Datenblatt kommen sofort per E-Mail.
Ein Diplom-Ingenieur prüft die Angaben, registriert den Ausweis beim DIBt und schickt Ihnen das fertige PDF — in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Nach der Bestellung bekommen Sie sofort eine Bestätigung, den Vorschauausweis und das Datenblatt mit allen Eingaben per E-Mail. Bis zur Ausstellung können Sie Ihre Angaben noch kostenfrei ändern. Geprüft wird frühestens zwölf Stunden nach der Bestellung — mit dem Same-Day-Service (29 €) noch am selben Tag. Den fertigen Ausweis erhalten Sie als PDF; auf Wunsch schicken wir zusätzlich einen Qualitätsdruck per Post (9 €).
Preise und Leistungsstufen
Alle drei Stufen führen zum selben rechtsgültigen Ausweis. Sie unterscheiden sich nur darin, wie viel Sie selbst eingeben und wie viel Beratung Sie möchten:
- Online (65 €): Sie geben die Daten selbst ein, mit Live-Vorschau und automatischer Vorprüfung.
- Premium (95 €): Zusätzlich telefonische Beratung durch einen persönlichen Energieberater, der Ihre Eingaben mit Ihnen durchgeht.
- Offline (180 €): Sie laden Ihre Verbrauchsabrechnungen hoch, ein Diplom-Ingenieur übernimmt die gesamte Eingabe.
Für Mehrfamilienhäuser ab 5 Wohneinheiten gilt die XL-Stufe, online 75 € statt 65 €. Der Online-Check ordnet die Stufe anhand der Wohneinheiten zu. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, DIBt-Registrierung und Registriernummer — es kommen keine Gebühren hinzu. Eine Übersicht über alle Produkte finden Sie auf der Seite Energieausweis-Kosten.
Produktübersicht: Verbrauchsausweis Wohngebäude
Verbrauchsausweis — Leistungen und Preise in der Übersicht
| Leistung | online | premium | offline |
|---|---|---|---|
| Prüfung durch Dipl.-Ing.Registrierung beim DiBtrechtssicher nach GEG | |||
| Originalausweis als PDF per E-MailOriginalausweis per Post (zubuchbar) | |||
| Bearbeitung innerhalb 24 StundenSelbsteingabe | |||
| Same-Day-Service (zubuchbar) | |||
| Fotoupload | |||
| automatische VorprüfungLive-Vorschau direkt bei EingabeLive-Vorschauausweis vorabVorschauausweis per E-Maildynamische Eingabehilfe | |||
| Prüfanmerkungen per E-Mail | |||
| persönlicher Support | |||
| telefonische Beratungpersönlicher Energieberater | |||
| Dokumentenupload (Verbrauchsabrechnungen) | |||
| Eingabe durch Dipl.-Ing. | |||
| Preis inkl. MwSt. | 65 € | 95 € | 180 € |
| sofort bestellen | sofort bestellen | sofort bestellen |
Was unseren Verbrauchsausweis auszeichnet
Ingenieurbüro Cornelsen — Ihr Aussteller
- Jeder Ausweis wird von einem ausstellungsberechtigten Diplom-Ingenieur geprüft, nicht von einem Automaten ausgestellt
- Live-Vorschau während der Eingabe: Kennwert und Effizienzklasse sehen Sie, bevor Sie bezahlen
- Automatische Vorprüfung fängt unplausible Verbräuche und Flächen ab, Prüfanmerkungen kommen per E-Mail
- Eingaben bis zur Ausstellung kostenfrei änderbar, Adresskorrekturen auch danach
- Registrierung beim DIBt und Modernisierungsempfehlungen nach § 84 GModG sind enthalten
- Über 3.500 Kundenbewertungen im eigenen Bewertungssystem, 4,9 von 5 Sternen bei Google — Ausstellung bundesweit für jedes Bundesland
Beispiel und Datenblatt ansehen
So sieht der fertige Verbrauchsausweis aus, und so das Datenblatt, mit dem Sie Ihre Eingaben vor der Ausstellung noch einmal kontrollieren:
Wie Ihr Haus im Vergleich abschneidet
Aus rund 20.000 eigenen Berechnungen haben wir den durchschnittlichen Energieverbrauch verschiedener Haustypen ermittelt, jeweils für den sanierten und den unsanierten Zustand. Das Diagramm zeigt, wie viel eine energetische Sanierung am Kennwert ausmacht — und wo Ihr Gebäude ungefähr landen wird.
Durchschnittlicher Energieverbrauch in kWh/m² im sanierten und unsanierten Zustand. Weitere Vergleichswerte nach Baujahr: Statistiken zum Verbrauchsausweis.
Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis Wohngebäude
Wie lange ist der Verbrauchsausweis gültig?
Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum (§ 79 Absatz 3 GModG). Wird das Gebäude in dieser Zeit umfassend saniert oder erweitert, ist nach Abschluss der Arbeiten ein neuer Ausweis nötig — für die Sanierung selbst der Bedarfsausweis.
Wohnungseigentum: Wer bestellt den Ausweis?
Der Energieausweis gilt immer für das ganze Gebäude, nicht für eine einzelne Wohnung. Bei einer Eigentümergemeinschaft stellt ihn die Verwaltung oder ein Eigentümer für das Haus aus; jeder Verkäufer oder Vermieter im Haus kann ihn dann verwenden. Die Verbräuche stammen aus der gemeinsamen Heizkostenabrechnung.
Ich habe nur zwei Jahre Abrechnungen. Geht das trotzdem?
Nein, das Gesetz verlangt drei zusammenhängende Jahre. Fehlt ein Jahr — etwa weil Sie das Haus erst gekauft haben —, fragen Sie den Vorbesitzer oder den Versorger nach den älteren Abrechnungen. Ist das nicht möglich, bleibt der Bedarfsausweis, der ohne Verbrauchsdaten auskommt.
Das Haus stand zeitweise leer. Verfälscht das den Ausweis?
Nicht, wenn Sie es angeben. Längere Leerstände werden bei der Berechnung berücksichtigt, damit ein unbewohntes Haus nicht besser dasteht, als es ist. Tragen Sie die Leerstandszeiten deshalb im Formular ein.
Wir heizen zusätzlich mit einem Kaminofen. Wie zählt das?
Auch Holz ist ein Energieträger und gehört in den Ausweis. Geben Sie die verbrauchte Menge je Jahr an, etwa in Raummetern; wir rechnen sie in Kilowattstunden um und ordnen ihr den passenden Primärenergiefaktor zu.
Ist der Verbrauchsausweis schlechter als der Bedarfsausweis?
Er ist ein anderes Werkzeug. Der Verbrauchsausweis zeigt, wie das Gebäude tatsächlich genutzt wurde, und ist deshalb vom Verhalten der Bewohner abhängig — ein sparsamer Haushalt macht ein schlecht gedämmtes Haus auf dem Papier besser. Der Bedarfsausweis bewertet nur die Substanz. Für Vermietung und Verkauf sind beide gleichwertig; wer eine Sanierung plant, bekommt aus dem Bedarfsausweis mehr Information.
Was ändert sich 2027 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Für reine Wohngebäude bleibt der Verbrauchsausweis auch nach dem 1. Januar 2027 zulässig. Die Datengrundlage wird neu gefasst: Der Verbrauch wird dann nach Energieträgern getrennt über zwei Abrechnungsjahre erhoben. Für Nichtwohngebäude fällt der Verbrauchsausweis dagegen weg. Was das Gesetz im Einzelnen ändert, steht auf unserer Seite zum Gebäudemodernisierungsgesetz.
Weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen zum Verbrauchsausweis Wohngebäude und auf der Seite Energieausweis-Pflicht.
Verbrauchsausweis Wohngebäude jetzt erstellen
- Ab 65 € inklusive Mehrwertsteuer und DIBt-Registrierung
- Drei Jahresverbräuche, Baujahr und Wohnfläche genügen
- Geprüft vom Diplom-Ingenieur, in der Regel innerhalb von 24 Stunden als PDF