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Verbrauchsausweis Gewerbe

Der Verbrauchsausweis für Gewerbe- und andere Nichtwohngebäude weist den Endenergieverbrauch für Wärme und für Strom getrennt aus, gemessen an den Abrechnungen der letzten drei Jahre. Bei uns kostet er 95 € inklusive Mehrwertsteuer, Prüfung durch einen Diplom-Ingenieur und Registrierung beim DIBt. Bestellen Sie ihn bis zum 31. Dezember 2026 — danach wird für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis ausgestellt.

Beim Abspielen werden Daten an YouTube übertragen.

Bis 31. Dezember 2026 bestellen

Ab dem 1. Januar 2027 lässt das Gebäudemodernisierungsgesetz für Nichtwohngebäude nur noch den Bedarfsausweis zu. Ein Verbrauchsausweis, der bis dahin ausgestellt wird, bleibt volle zehn Jahre gültig — bei Verkauf, Vermietung und für den Aushang. Was das Gesetz im Einzelnen ändert — und für wen sich der Verbrauchsausweis jetzt noch lohnt.

Beispiel eines Verbrauchsausweises

Bürohaus, Ladenlokal, Werkstatt, Praxis oder Hotel: Mit den Abrechnungen für Heizung und Strom aus drei Jahren erstellen Sie den Ausweis online — rechtsgültig für Vermietung, Verkauf und Aushang.

Verbrauchsausweis Gewerbe jetzt erstellen

Was der Verbrauchsausweis Gewerbe ist

Wie beim Wohngebäude stützt sich der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Bei einem Nichtwohngebäude kommt aber ein zweiter Kennwert hinzu: Neben der Wärme für Heizung und Warmwasser wird der Stromverbrauch des Gebäudes erfasst — für Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und die Hilfsenergie der Anlagentechnik. Beide Werte werden getrennt ausgewiesen, weil Büros, Läden und Werkstätten ihre Energie sehr unterschiedlich einsetzen.

Der Heizanteil wird mit den Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes witterungsbereinigt und ebenso wie der Strom durch die Nettogrundfläche geteilt. Das Ergebnis sind der Endenergieverbrauch Wärme und der Endenergieverbrauch Strom in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr. Anders als beim Wohngebäude gibt es keine Effizienzklassen von A+ bis H; stattdessen stellt der Ausweis Ihrem Gebäude die Vergleichswerte seiner Nutzungsart gegenüber, die das Bundesministerium für jede Gebäudekategorie bekannt macht. Aus beiden Kennwerten und den Primärenergiefaktoren der Energieträger ergibt sich der Primärenergieverbrauch.

Farbskalen für Endenergieverbrauch Wärme und Endenergieverbrauch Strom aus einem Verbrauchsausweis Gewerbe

Beispiel: die beiden Skalen für Wärme und Strom aus einem Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude

Wann Sie den Energieausweis für ein Gewerbegebäude brauchen

Für Nichtwohngebäude gilt seit dem 1. Juli 2009 dieselbe Pflicht wie für Wohnhäuser: Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing muss ein Energieausweis vorliegen, spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden (§ 80 GModG). Die Pflichtangaben in der Immobilienanzeige — Ausweisart, Endenergieverbrauch getrennt nach Wärme und Strom, Energieträger und Baujahr — schreibt § 87 GModG vor. Ein Verstoß kann mit bis zu 10.000 € Bußgeld geahndet werden.

Dazu kommt die Aushangpflicht, die es nur bei Nichtwohngebäuden gibt:

  • Behördlich genutzte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr und mehr als 250 m² Nutzfläche müssen den Energieausweis gut sichtbar aushängen.
  • Alle anderen Gebäude mit starkem Publikumsverkehr — Läden, Hotels, Praxen, Gaststätten — ab 500 m² Nutzfläche, sobald ein Energieausweis für das Gebäude vorliegt.

Den passenden Aushang in Ausweis-Optik liefern wir als Zusatzleistung für 10 € mit. Einen bestehenden Verbrauchsausweis dürfen Sie bis zu seinem Ablauf weiter aushängen, auch nach 2027.

Heute haben Sie die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis; nur bei Neubau und größerer Sanierung ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2027 fällt diese Wahl weg — für jeden neu auszustellenden Energieausweis eines Nichtwohngebäudes ist dann die energetische Bilanzierung Pflicht. Wer den Verbrauchsausweis noch nutzen will, muss ihn 2026 ausstellen lassen.

Was wir von Ihnen brauchen

Diese Angaben genügen für den Verbrauchsausweis Gewerbe

  • Adresse, Baujahr des Gebäudes, der Heizungsanlage und — falls vorhanden — der Klimaanlage
  • Nettogrundfläche und die Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen (Büro, Verkauf, Lager, Werkstatt …)
  • Energieträger für Heizung und Warmwasser
  • Wärmeverbrauch der letzten drei zusammenhängenden Abrechnungsjahre
  • Stromverbrauch derselben drei Jahre, möglichst nur der Gebäudestrom
  • Längere Leerstände in diesem Zeitraum sowie optional ein Foto des Gebäudes

Die drei Jahre müssen lückenlos aneinander anschließen, das jüngste darf beim Ausstellen nicht länger als 18 Monate zurückliegen (§ 82 GModG). Idealerweise erfassen Sie nur den gebäudebezogenen Strom für Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und Gebäudetechnik. Läuft alles über einen Zähler — auch Maschinen, Server oder Küchengeräte —, geben Sie den Gesamtverbrauch an; wir vermerken die zusätzlichen Verbraucher im Ausweis, so wie es das Gesetz vorsieht. Bei Mietflächen, deren Strom die Mieter selbst abrechnen, fragen Sie die Jahreswerte bei den Mietern oder dem Versorger ab.

So läuft die Bestellung ab

1
Daten eingeben

Adresse, Baujahr von Gebäude, Heizung und Klimaanlage, Nutzfläche, Nutzungsarten und die Verbräuche für Wärme und Strom aus drei Abrechnungsjahren.

2
Vorschau prüfen

Die Live-Vorschau zeigt beide Kennwerte, während Sie eingeben. Unplausible Werte meldet die automatische Vorprüfung, bevor Sie bestellen.

3
Bestellen und bezahlen

Aushang oder Qualitätsdruck dazuwählen, per PayPal, Kreditkarte oder auf Rechnung bezahlen. Vorschauausweis und Datenblatt kommen sofort per E-Mail.

4
Prüfung und Ausstellung

Ein Diplom-Ingenieur prüft die Angaben, registriert den Ausweis beim DIBt und schickt Ihnen das fertige PDF — in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Nach der Bestellung erhalten Sie sofort die Bestätigung, den Vorschauausweis und das Datenblatt per E-Mail; bis zur Ausstellung ändern Sie Ihre Angaben kostenfrei. Geprüft wird frühestens zwölf Stunden nach der Bestellung, mit dem Same-Day-Service (29 €) noch am selben Tag. Der fertige Ausweis kommt als PDF, auf Wunsch zusätzlich als Qualitätsdruck per Post (9 €) und mit dem Aushang für den Eingangsbereich.

Preise und Leistungsstufen

  • Online (95 €): Sie geben die Verbräuche und Gebäudedaten selbst ein, mit Live-Vorschau und automatischer Vorprüfung.
  • Premium (125 €): Zusätzlich telefonische Beratung durch einen persönlichen Energieberater — sinnvoll bei mehreren Nutzungsarten oder unklarer Zählerstruktur.
  • Offline (360 €): Sie laden die Abrechnungen hoch, ein Diplom-Ingenieur übernimmt die gesamte Eingabe.

Alle Preise enthalten die Mehrwertsteuer, die Registrierung beim DIBt und die Registriernummer. Für Portfolios mit mehreren Objekten machen wir Ihnen ein Angebot. Alle sechs Produkte im Vergleich zeigt die Seite Energieausweis-Kosten.

Produktübersicht: Verbrauchsausweis Gewerbegebäude

Verbrauchsausweis — Leistungen und Preise in der Übersicht

Leistungonlinepremiumoffline
Prüfung durch Dipl.-Ing.Registrierung beim DiBtrechtssicher nach GEG
Originalausweis als PDF per E-MailOriginalausweis per Post (zubuchbar)
Bearbeitung innerhalb 24 StundenSelbsteingabe
Same-Day-Service (zubuchbar)
Fotoupload
automatische VorprüfungLive-Vorschau direkt bei EingabeLive-Vorschauausweis vorabVorschauausweis per E-Maildynamische Eingabehilfe
Prüfanmerkungen per E-Mail
persönlicher Support
telefonische Beratungpersönlicher Energieberater
Dokumentenupload (Verbrauchsabrechnungen)
Eingabe durch Dipl.-Ing.
Preis inkl. MwSt.95 €125 €360 €
sofort bestellensofort bestellensofort bestellen

Was unseren Verbrauchsausweis auszeichnet

Ingenieurbüro Cornelsen — Ihr Aussteller

  • Jeder Ausweis wird von einem ausstellungsberechtigten Diplom-Ingenieur geprüft und beim DIBt registriert
  • Beide Kennwerte — Wärme und Strom — schon in der Live-Vorschau während der Eingabe
  • Automatische Vorprüfung fängt unplausible Verbräuche und Flächen ab, Prüfanmerkungen kommen per E-Mail
  • Eingaben bis zur Ausstellung kostenfrei änderbar, Adresskorrekturen auch danach
  • Modernisierungsempfehlungen nach § 84 GModG und der Aushang in Ausweis-Optik als Zusatzleistung
  • Über 3.500 Kundenbewertungen im eigenen Bewertungssystem, 4,9 von 5 Sternen bei Google — Ausstellung bundesweit für jedes Bundesland

Wie Ihr Gebäude im Vergleich abschneidet

Aus unseren eigenen Ausstellungen haben wir die durchschnittlichen Heizverbräuche typischer Gewerbeobjekte zusammengestellt. Produktions- und Werkstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Schulen, Krankenhäuser, Hotels und Gaststätten unterscheiden sich dabei nicht nur beim Heizen, sondern vor allem beim Strom für Kühlung, Lüftung und Beleuchtung.

Diagramm: durchschnittliche Heizverbräuche ausgewählter Gewerbeobjekte in kWh/m²

Durchschnittliche Heizverbräuche ausgewählter Gewerbeobjekte in kWh/m². Weitere Vergleichswerte: Statistiken zum Verbrauchsausweis Gewerbe.

Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis Gewerbe

Mein Gebäude hat Wohnungen und Gewerbe. Welcher Ausweis gilt?

Ist der gewerbliche Anteil nicht unerheblich und unterscheidet sich seine Nutzung deutlich vom Wohnen, werden beide Teile getrennt behandelt: ein Energieausweis für den Wohnteil und einer für den Nichtwohnteil (§ 106 GModG). Ein kleines Ladenlokal in einem Mehrfamilienhaus läuft dagegen im Wohngebäudeausweis mit. Der Online-Check fragt beides ab.

Der Strom wird nicht getrennt vom Produktionsstrom erfasst. Geht das trotzdem?

Ja. Geben Sie den Gesamtstromverbrauch an und nennen Sie die zusätzlichen Verbraucher — Maschinen, Kühlhäuser, Rechenzentren. Wir vermerken sie im Ausweis, damit der Kennwert richtig eingeordnet wird. Nur die Anteile, die Sie belegen können, etwa über Unterzähler, rechnen wir heraus.

Ich habe keine drei Jahre Abrechnungen oder große Leerstände. Was dann?

Ohne drei zusammenhängende Verbrauchsjahre kann kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, und bei sehr hohen Leerständen wird er wenig aussagekräftig. In beiden Fällen ist der Bedarfsausweis Gewerbe der richtige Weg — er rechnet aus Plänen und Anlagentechnik und braucht keine Abrechnungen.

Wie lange ist der Verbrauchsausweis Gewerbe gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung, auch über den 1. Januar 2027 hinaus. Die Neuregelung greift erst, wenn für das Gebäude kein gültiger Energieausweis mehr vorliegt. Erst dann — oder nach einer größeren Sanierung — wird ein Bedarfsausweis nötig.

Warum gibt es für Gewerbe keine Effizienzklasse?

Das Gebäudeenergiegesetz sieht die Klassen A+ bis H nur für Wohngebäude vor. Bei Nichtwohngebäuden stehen die Kennwerte für Wärme und Strom auf einer Skala von 0 bis über 1.000 kWh/m², mit den Vergleichswerten der jeweiligen Nutzungsart. Wie sich die Darstellung ab 2027 ändert, steht auf unserer Seite zum Gebäudemodernisierungsgesetz.

Muss ich für jedes Gebäude einen eigenen Ausweis bestellen?

Ja, der Ausweis gilt je Gebäude. Zusammenhängende Gebäudeteile mit gemeinsamer Heizung können als ein Gebäude behandelt werden; freistehende Hallen auf demselben Grundstück brauchen jeweils einen eigenen. Für mehrere Objekte lohnt sich unser Angebot für Portfolios.

Weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen zum Verbrauchsausweis Gewerbe und auf der Seite zum Gebäudemodernisierungsgesetz 2027.

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