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GEG-Nachweis Gewerbe

Der GEG-Nachweis für Gewerbe- und andere Nichtwohngebäude belegt gegenüber der Bauaufsicht, dass Neubau, Erweiterung oder Sanierung die §§ 18 und 19 des Gebäudeenergiegesetzes einhalten — gerechnet im Mehrzonen-Vollverfahren nach DIN V 18599, nicht als Bauteilnachweis. Weil Büro, Halle und Hotel verschieden aufwendig sind, beginnt die Zusammenarbeit mit einer Anfrage: Sie erhalten ein Angebot mit Festpreis und Termin, ab 800 € inklusive Mehrwertsteuer.

Beim Abspielen werden Daten an YouTube übertragen.

Für Bauantrag, Bauanzeige und Erfüllungserklärung bei Nichtwohngebäuden. Sie laden die Pläne und die geplante Anlagentechnik hoch, wir legen die Zonierung fest, rechnen und liefern das Nachweisdokument; nach der Fertigstellung entsteht daraus der Bedarfsausweis.

Angebot für den GEG-Nachweis Gewerbe anfragen Erst beraten lassen

Was der GEG-Nachweis Gewerbe ist

Ein Nichtwohngebäude muss zwei Anforderungen erfüllen, bevor gebaut werden darf: Der Jahres-Primärenergiebedarf darf höchstens 55 Prozent des Wertes eines Referenzgebäudes betragen (§ 18 GModG), und die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der Umfassungsfläche — getrennt für opake Bauteile, Fenster, Vorhangfassaden und Glasdächer — dürfen die Höchstwerte der Anlage 3 nicht überschreiten (§ 19 GModG). Das Referenzgebäude übernimmt Geometrie, Ausrichtung und Nutzung Ihres Gebäudes und setzt Bauteile und Anlagentechnik aus Anlage 2 ein.

Anders als beim Wohnhaus wird nicht ein Gebäude bilanziert, sondern jede Nutzungszone für sich: Büro, Verkauf, Lager, Küche, Sanitärräume und Verkehrsflächen haben eigene Solltemperaturen, Betriebszeiten, Luftwechsel und Beleuchtungsstärken aus DIN V 18599-10 (§ 30 GModG). Zur Bilanz gehören deshalb Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung — in Bürogebäuden und Läden machen die letzten drei oft den größeren Anteil aus. Wir rechnen nach § 21 GModG im Monatsbilanzverfahren der DIN V 18599; dasselbe Verfahren trägt später den Bedarfsausweis Gewerbe.

Vollverfahren, Bauteilnachweis oder vereinfachtes Verfahren?

  • Bauteilnachweis (§ 36 GModG): Werden im Bestand einzelne Außenbauteile erneuert, reicht es, dass ihre U-Werte die Höchstwerte der Anlage 7 einhalten. Keine Zonen, keine Bilanz — und keine Möglichkeit, eine schwache Fassade mit guter Anlagentechnik zu verrechnen.
  • Vereinfachtes Berechnungsverfahren (§ 32 GModG): Ein Einzonenmodell für Nichtwohngebäude, das nur unter engen baulichen und technischen Voraussetzungen zulässig ist — etwa ohne Kühlung und ohne aufwendige Lüftung. Passt selten auf ein reales Geschäftshaus.
  • Mehrzonen-Vollverfahren (§§ 21 ff. GModG): Jede Zone wird mit ihrem Nutzungsprofil bilanziert, einschließlich des Wärmeaustauschs mit den Nachbarzonen und der zonenweise zugeordneten Anlagentechnik. Das ist unser Verfahren — für jedes Nichtwohngebäude anwendbar und gegenüber der Behörde begründbar.

Bei Sanierungen gilt § 38 GModG: Wer die Gesamtbilanz führt, darf beim Primärenergiebedarf um bis zu 40 Prozent und bei den mittleren U-Werten um bis zu 40 Prozent über den Neubau-Referenzwerten liegen. Der Nachweis weist diese erhöhten Anforderungswerte gesondert aus.

Wann Sie den GEG-Nachweis Gewerbe brauchen

  • Neubau: Bei jedem genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Nichtwohngebäude verlangt die Bauaufsicht den Nachweis vor Baubeginn (§§ 10 bis 14, 18 und 19 GModG).
  • Erweiterung und Ausbau: Wird beheizte oder gekühlte Fläche um mehr als 50 m² erweitert, gelten für den neuen Teil die Neubau-Anforderungen (§ 39 GModG).
  • Sanierung mit Gesamtbilanz: Wenn Sie statt des Bauteilnachweises die 140-Prozent-Regel des § 38 GModG nutzen wollen, etwa bei einer Fassadenerneuerung mit neuer Lüftungsanlage.
  • Umnutzung und Energieausweis: Nach Fertigstellung verlangt § 80 Absatz 1 GModG einen Bedarfsausweis auf Grundlage der fertigen Ausführung — er entsteht aus dem Nachweis, ohne neue Aufnahme.

Gemischt genutzte Gebäude werden getrennt behandelt, wenn der Wohnanteil nicht unerheblich ist und sich die Nutzung deutlich unterscheidet (§ 106 GModG); eine Hausmeisterwohnung im Bürohaus läuft im Nichtwohngebäude mit.

Was das Nachweisdokument enthält

Inhalt des GEG-Nachweises Gewerbe

  • Bewertung nach § 18 und § 19 GModG: Jahres-Primärenergiebedarf und mittlere U-Werte der Umfassungsfläche neben den Anforderungswerten des Referenzgebäudes, bei Sanierung nach § 38 GModG mit den erhöhten Grenzwerten
  • Zonierung mit Nutzungsprofil, Fläche und Konditionierung je Zone sowie die wärmeübertragende Umfassungsfläche Ist und Referenz nach Anlage 2
  • Energiebilanz je Zone und für das Gebäude: Nutz-, End- und Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung, Endenergie je Energieträger
  • Randbedingungen der Bilanzierung und die Anlagentechnik mit ihren Kennwerten: Erzeuger, Verteilung, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Kälteerzeugung, Beleuchtungssysteme, Photovoltaik
  • Anlage Bauteilaufbauten nach DIN EN ISO 6946 mit Schichten und Schnittgrafik, Fenster-, Tür- und Fassadenspezifikationen
  • Anhang mit den verwendeten Normen sowie Primärenergie- und Emissionsfaktoren aus Anlage 4 und Anlage 9 GEG; unterschrieben und gestempelt

Was wir von Ihnen brauchen

Diese Unterlagen und Angaben brauchen wir für den GEG-Nachweis Gewerbe

  • Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten mit den Nutzungen je Fläche — daraus entstehen Zonen, Hüllfläche und Volumen
  • Baubeschreibung oder die geplanten Aufbauten von Außenwand, Dach, Bodenplatte und Decken mit Dämmstoff und Dicke; Fenster, Türen, Tore und Fassaden mit U- und g-Werten
  • Heizung und Warmwasser: Erzeuger, Energieträger, Speicher, Verteilung und Übergabe je Zone
  • Lüftungsanlagen mit Volumenstrom, Betriebszeiten und Wärmerückgewinnung; Kälteerzeugung und Rückkühlung; Beleuchtung mit installierter Leistung und Regelung
  • Photovoltaik oder Solarthermie, soweit geplant; bei Sanierung Baujahr und die unveränderten Bauteile

Fehlende Angaben ersetzen wir, wo das Gesetz es erlaubt, durch die Vorgaben der Bekanntmachung — Aufbauten nach Baujahr, Beleuchtung nach Nutzungsprofil. Je vollständiger die Planung, desto kürzer die Bearbeitung und desto belastbarer der Nachweis gegenüber der Behörde. Planänderungen vor Baubeginn arbeiten wir ein; der Umfang steht im Angebot.

So läuft es ab: vom Angebot zum Nachweis

1
Anfrage mit Unterlagen

Adresse, Nutzungen, Nettogrundfläche und die geplante Anlagentechnik; Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Baubeschreibung laden Sie hoch. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

2
Angebot mit Festpreis

Wir sichten die Unterlagen, legen die Zonierung fest und antworten mit Festpreis und Liefertermin. Erst mit Ihrer Annahme wird daraus ein Auftrag.

3
Zonen, Hülle und Anlagen

Wir bilden das Gebäude im Mehrzonenmodell ab: Nutzungsprofile je Zone, Bauteilaufbauten, Fenster, Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Offene Punkte klären wir mit Ihrem Planer.

4
Prüfung und Nachweis

Ein Diplom-Ingenieur bilanziert nach DIN V 18599 gegen das Referenzgebäude und liefert das unterschriebene Nachweisdokument mit Datenblatt als PDF.

Der Aufwand eines Nichtwohngebäudes hängt an Zonenzahl und Anlagentechnik, nicht nur an der Fläche — ein beheiztes Lager mit Büro ist in wenigen Tagen gerechnet, ein Hotel mit Restaurant, Küche und Klimatisierung braucht deutlich länger. Deshalb nennt das Angebot Preis und Liefertermin für Ihr Gebäude. Die Anfrage stellen Sie über dieselbe Strecke wie eine Bestellung: Sie erfassen, was Ihnen leichtfällt, laden Pläne hoch und senden ab. Bei laufender Anfrage lässt sich der Vorgang nicht versehentlich zum Grundpreis bestellen.

Preise und Leistungsstufen

  • Online (ab 800 €): Sie erfassen Gebäude, Zonen und Anlagentechnik selbst im Editor; wir prüfen, rechnen und stellen aus. Für kleine, einfach gegliederte Gebäude.
  • Mit Beratung (ab 1000 €): Telefonische Beratung, Durchsicht der Planunterlagen und Festlegung der Zonierung mit Ihnen.
  • Offline-Aufnahme (ab 1300 €): Sie senden uns die Pläne, wir erfassen Zonen, Hülle und Anlagentechnik komplett.

Alle Preise enthalten die Mehrwertsteuer; das Angebot nennt den Festpreis je Objekt nach Zonenzahl, Anlagentechnik und Unterlagenlage. Der Nachweis wird nicht beim DIBt registriert — registriert wird der Energieausweis, der nach Fertigstellung aus dem Vorgang heraus entsteht. Alle sechs Produkte im Vergleich zeigt die Seite Energieausweis-Kosten.

Produktübersicht: GEG-Nachweis Gewerbe

GEG-Nachweis — Leistungen und Preise in der Übersicht

Leistungonlinepremium
Prüfung durch Dipl.-Ing. rechtssicher nach GEG
GEG-Nachweis inkl. Bauteildokumentation und Energieausweis nach Abschluss der Baumaßnahme
FotouploadDokumentenupload(Pläne, Unterlagen)
Onlinefragebogen zum Gebäude
persönlicher Support
Dokumentensichtung
telefonische Beratungpersönlicher Energieberater
Begleitung und Fachberatung
Preis inkl. MwSt.ab 800 €ab 1000 €
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Was unseren GEG-Nachweis Gewerbe auszeichnet

Ingenieurbüro Cornelsen — Ihr Aussteller

  • Mehrzonen-Vollverfahren nach DIN V 18599 mit eigener Rechenengine, die wir an Referenzprojekten gegen etablierte Fachsoftware abgleichen
  • Alle Nutzungsprofile der DIN V 18599-10 — vom Einzelbüro über Hotelzimmer und Verkaufsraum bis zu Werkstatt und Lager
  • Grundriss-Editor mit Zonenzuordnung: Hüllflächen, Zonenflächen und Nachbarschaften entstehen beim Zeichnen
  • Erstellt und unterschrieben von einem Diplom-Ingenieur mit langjähriger Ausstellungspraxis für Nichtwohngebäude
  • Nachweis und Energieausweis aus einer Berechnung: nach Fertigstellung Neuausstellung ohne neue Aufnahme
  • Angebotsanfrage kostenlos und unverbindlich — Festpreis und Termin stehen in der Antwort

Ab 2027: DIN/TS 18599 und Effizienzklassen

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz rechnen Nachweis und Energieausweis ab dem 1. Januar 2027 nach DIN/TS 18599:2025-10, und der Bedarfsausweis wird für Nichtwohngebäude zum einzigen zulässigen Energieausweis — mit Effizienzklassen A bis G aus dem Verhältnis zum Referenzgebäude. Für Nachweise, die bis dahin eingereicht werden, bleibt die DIN V 18599 in der heutigen Fassung maßgeblich. Was sich am Ausweis ändert, steht auf der Seite Was sich 2027 für Nichtwohngebäude ändert.

Häufige Fragen zum GEG-Nachweis Gewerbe

Warum gibt es keinen Festpreis ohne Anfrage?

Weil jede Zone eine eigene Bilanz mit eigener Anlagentechnik ist. Ein kleines Bürohaus hat drei Zonen und eine Heizung; ein Hotel hat acht Zonen, zwei Lüftungsanlagen und eine Kälteanlage. Das Angebot nennt den Preis für Ihr Gebäude — die Anfrage kostet nichts und bindet Sie nicht.

Ist der Wärmeschutznachweis dasselbe wie der GEG-Nachweis?

Ja. Wärmeschutznachweis, EnEV-Nachweis und GEG-Nachweis bezeichnen dasselbe Dokument unter dem jeweils geltenden Gesetz; seit November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz.

Wie viele Zonen bekommt mein Gebäude?

So viele, wie es Nutzungen mit unterschiedlicher Konditionierung gibt. Nutzungen unter einem kleinen Flächenanteil dürfen der Hauptzone zugeschlagen werden; Verkehrs- und Nebenflächen bilden eigene Zonen, wenn sie anders beheizt, belüftet oder beleuchtet werden. Die Zonierung legen wir mit Ihnen fest und dokumentieren sie im Nachweis.

Enthält der Nachweis den Energieausweis?

Nein, aber er liefert ihn: Nach der Fertigstellung bestellen Sie aus dem Vorgang heraus die Neuausstellung als Bedarfsausweis Gewerbe. Die Berechnung wird übernommen, geänderte Ausführungen tragen wir nach, der Ausweis wird beim DIBt registriert.

Reicht bei meiner Sanierung ein Bauteilnachweis?

Wenn Sie nur einzelne Außenbauteile erneuern und jedes den Höchstwert der Anlage 7 einhält, ja (§ 36 GModG). Erreicht ein Bauteil den Wert nicht oder wollen Sie Hülle und Anlagentechnik gegeneinander verrechnen, führt der Weg über die Gesamtbilanz nach § 38 GModG — also über den GEG-Nachweis.

Kann ich den Nachweis für eine Förderung verwenden?

Der GEG-Nachweis belegt die gesetzlichen Mindestanforderungen. Förderprogramme für Effizienzgebäude verlangen eigene Nachweise durch gelistete Energieeffizienz-Experten; die sind nicht Teil dieses Produkts.

Weitere Antworten zur Berechnung finden Sie unter Berechnung nach DIN 18599, die Rechengrundlagen im Bereich DIN V 18599, den Vergleich der Nachweisarten auf der Seite GEG-Nachweis.

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  • Anfrage kostenlos und unverbindlich, Unterlagen direkt in der Anfrage hochladen
  • Energieausweis nach Fertigstellung aus derselben Berechnung
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