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Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis ist der berechnete Energieausweis: Gebäudehülle, Fenster und Anlagentechnik ergeben nach DIN V 18599 den Energiebedarf, unabhängig davon, wer im Gebäude wohnt oder arbeitet. Er ist für jeden Anlass zulässig und bei Neubau, größerer Sanierung und kleinen Altbauten vorgeschrieben. Für Wohngebäude ab 115 €, für Nichtwohngebäude ab 500 € — inklusive Mehrwertsteuer, Prüfung durch einen Diplom-Ingenieur und Registrierung beim DIBt.

Beim Abspielen werden Daten an YouTube übertragen.

Bedarfsausweis Wohngebäude

Ein- und Mehrfamilienhäuser: Grundriss im Editor, Bauteile aus dem Katalog, Anlagentechnik nach Baujahr. Mit Modernisierungsempfehlungen, ab 115 €.

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Bedarfsausweis Gewerbe

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude — ab 2027 der einzig zulässige. Mehrzonenmodell mit Lüftung, Kühlung und Beleuchtung, online oder mit Angebot, ab 500 €.

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Was der Bedarfsausweis ist

Der Bedarfsausweis bilanziert das Gebäude, wie es gebaut ist: U-Werte von Wand, Dach, Boden und Fenstern, Wärmebrücken, Luftdichtheit, die Wirkungsgrade von Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Übergabe der Heizung, Warmwasser, Lüftung — bei Nichtwohngebäuden auch Kühlung und Beleuchtung je Nutzungszone. Das Verfahren ist die Monatsbilanz nach DIN V 18599 mit Normnutzung und Referenzklima; das Ergebnis sind Endenergie- und Primärenergiebedarf je Quadratmeter und Jahr, der Vergleich mit dem Referenzgebäude des Gesetzes und die Modernisierungsempfehlungen nach § 84 GModG.

Weil das Nutzerverhalten herausgerechnet ist, lassen sich Gebäude miteinander vergleichen und Sanierungsmaßnahmen bewerten. Dafür braucht der Ausweis mehr Eingaben als der Verbrauchsausweis — unser Grundriss-Editor und die Vorschläge nach Baujahr halten den Aufwand für ein Wohnhaus bei etwa einer halben Stunde.

Wann der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist

  • Neubau und größere Sanierung: § 80 Absatz 1 und 2 GModG verlangen den Ausweis auf Grundlage der Berechnung, die auch dem GEG-Nachweis zugrunde liegt.
  • Kleine Altbauten: Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die nicht auf das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht wurden (§ 80 Absatz 3 GModG).
  • Fehlende Verbrauchsdaten: nach Leerstand, Umbau oder Eigentümerwechsel ohne vollständige Abrechnungen.
  • Nichtwohngebäude ab 2027: Das Gebäudemodernisierungsgesetz lässt für Verkauf, Vermietung und Aushang nur noch den Bedarfsausweis zu — mit Effizienzklassen A bis G und Angaben nach DIN/TS 18599:2025-10. Bestehende Ausweise bleiben gültig.

Für alle anderen Fälle ist der Bedarfsausweis zulässig und oft die bessere Wahl: bei Sanierungsabsicht, bei Streit über den Kennwert und immer dann, wenn der Ausweis das Gebäude und nicht die Bewohner beschreiben soll. Welcher Ausweis für Ihren Anlass gilt, zeigt der Online-Check; was 2027 ändert, die Seite Energieausweis ab 2027.

Was wir von Ihnen brauchen

Wohngebäude

  • Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen und Geschosse
  • Außenmaße und Geschosshöhen für den Grundriss-Editor — oder Pläne zum Hochladen
  • Aufbau und Dämmung von Außenwand, Dach, Kellerdecke oder Bodenplatte; Fenster mit Verglasung
  • Heizung, Warmwasser, Lüftung und Solaranlage mit Baujahr und Energieträger
  • Fotos von Fassade, Dach und Heizung

Nichtwohngebäude

  • Adresse, Baujahr, Nettogrundfläche und die Nutzungen im Gebäude mit ihren Flächen
  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten — oder Außenmaße für den Editor
  • Bauteilaufbauten, Fenster, Tore und Fassaden
  • Heizung und Warmwasser je Zone, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Kälteerzeugung, Beleuchtung und Regelung
  • Fotos von Fassade, Dach, Technikräumen und typischen Räumen

Fehlende Angaben ersetzen wir, wo das Gesetz es erlaubt, durch die Vorgaben der Bekanntmachung zur Datenaufnahme im Bestand — Aufbauten nach Baujahr, Anlagenkennwerte nach Typ. Ein Vor-Ort-Termin ist in der Regel nicht nötig. Nach dem Absenden prüft ein Diplom-Ingenieur Geometrie, Bauteile und Anlagentechnik, registriert den Ausweis beim DIBt und schickt das PDF.

Preise

  • Wohngebäude: ab 115 €, ab 5 Wohnungen mit XL-Zuschlag; mit Beratung oder als Offline-Aufnahme in höheren Stufen.
  • Nichtwohngebäude: ab 500 € bis 500 m² Nutzfläche und drei Zonen direkt online, darüber Angebot mit Festpreis und Termin.

Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer und DIBt-Registrierung; jede Stufe im Vergleich zeigt die Seite Energieausweis-Kosten. Wer den Bedarfsausweis für den Bauantrag braucht, findet das passende Produkt unter GEG-Nachweis — der Ausweis entsteht dann nach Fertigstellung aus derselben Berechnung.

Zum Vertiefen

  • Häufige Fragen Wohngebäude — Pflichtfälle, Unterlagen, Ablauf der Berechnung, Kosten
  • Häufige Fragen Gewerbe — Zonierung, Nutzungsprofile, Angebotsweg
  • Statistiken Wohngebäude — Energiebedarf nach Baujahr und Bauweise zum Einordnen des Ergebnisses
  • Berechnung nach DIN 18599 — wie die Bilanz entsteht und warum sie mehr Eingaben braucht
  • Nichtwohngebäude ab 2027 — Effizienzklassen A bis G, neue Angaben, DIN/TS 18599
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Preise im Überblick

Verbrauchsausweis Wohngebäude
ab 65 € inkl. MwSt.
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