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Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis Gewerbe


  • Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
  • Was hat es mit dem Energieverbrauchskennwert auf sich?
  • Was ist für die Berechnung zur Erstellung eines Verbrauchsausweises für Gewerbeobjekte relevant?
  • Von welchen Faktoren werden die Werte im Verbrauchsausweis geprägt?
  • In welchen Fällen stimmen die angegebenen Energieverbrauchswerte nicht mit den auf dem Energieausweis angegebenen Werten überein?
  • Ich habe in den Heizölabrechnungen nur Zeiträume, die länger oder kürzer als ein Jahr sind. Kann ich trotzdem den Verbrauchsausweis beantragen?
  • Welche Konsequenzen hat ein schlechter Energiekennwert?
  • Bei mir fehlt die Seite 2 des Verbrauchsausweises. Wurde die etwa vergessen?
  • Welche Vorteile bietet der Verbrauchsausweis?
  • Gibt es auch Nachteile beim Verbrauchsausweis?
  • Wie lange ist der Energieausweis gültig?
  • Gilt der Energieausweis – erstellt vom Ingenieurbüro Cornelsen – bundesweit?
  • Wie fand der energetische Vergleich von Gebäuden in der Zeit vor der Novellierung der EnEV im Jahr 2007 statt?
  • Müssen die im Energieausweis dargestellten Modernisierungsmaßnahmen realisiert werden?
  • Wer muss den Energieausweis bezahlen, wenn eine einzelne Wohnung verkauft oder vermietet werden soll und eine Eigentümergemeinschaft Gebäudebesitzer des Mehrfamilienhauses ist?

Weiterführende Infrormationen:
– Informationen zum Verbrauchsausweis
– Verbrauchsausweis Gewerbe
– Statistiken zum Verbrauchsausweis Gewerbe


Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Die neue Energieeinsparverordnung brachte die stufenweise Einführung des Energieausweises am 1. Juli 2008 mit sich. Gemäß EnEV kann der Energieausweis mit zwei unterschiedlichen Berechnungsmethoden erstellt werden – der einfachen verbrauchsbasierten Methode (Verbrauchsausweis) oder der etwas umfangreicheren bedarfsbasierten Methode (Bedarfsausweis).

Der Gesetzgeber wollte Vermietern oder Verkäufern von Immobilien eine einfache Möglichkeit bieten, den Energieausweis zu erstellen. Bei Vermietung und Verkauf kann daher der einfache Verbrauchsausweis erstellt werden. Nur bei Neubau, Sanierung und Erweiterung ist der umfangreichere Bedarfsausweis nötig.

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung sowie Beleuchtung, Belüftung und Klimatisierung an.

Für Nichtwohngebäude endet diese Wahlmöglichkeit: Ab dem 1. Januar 2027 lässt das Gebäudemodernisierungsgesetz bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung nur noch den Bedarfsausweis zu. Ein bis zum 31. Dezember 2026 ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt zehn Jahre gültig — Einzelheiten auf der Seite Verbrauchsausweis Gewerbe nur noch bis 31.12.2026.

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Was hat es mit dem Energieverbrauchskennwert auf sich?

Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch für die Beheizung des Gebäudes mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt.

So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.

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Was ist für die Berechnung zur Erstellung eines Verbrauchsausweises für Gewerbeobjekte relevant?

Ob Gaststätten, Hotels, Bürogebäude, Verwaltungsbauten, Produktionsstätten, Schulen, Krankenhäuser oder Werkstätten – bei dem Verbrauchsausweis für gewerblich genutzte Objekte wird nicht nur der Verbrauch für Heizung, Lüftung und Warmwasser mit einbezogen, sondern auch der Aufwand für Kühlung und Klimatisierung sowie Beleuchtung.

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Von welchen Faktoren werden die Werte im Verbrauchsausweis geprägt?

Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.

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In welchen Fällen stimmen die angegebenen Energieverbrauchswerte nicht mit den auf dem Energieausweis angegebenen Werten überein?

Laut Energieeinsparverordnung muss eine Witterungsbereinigung des Energieverbrauchs für Heizung erfolgen, die die anerkannten Regeln der Technik in einem entsprechenden Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes berücksichtigt.

Zu beachten sind dabei der Einfluss der Witterung in den jeweiligen Zeitabschnitten (Abrechnungs- oder Kalenderjahr; zeitliche Bereinigung) sowie die unterschiedlichen Gegebenheiten am Standort des Gebäudes und beispielhaft am Standort „Würzburg“, der als Referenz für die Klimabereinigung in Deutschland gilt.

Wir analysieren Folgendes:

  • Den Gebäudestandort anhand einer offiziellen Wetterstation (über die Postleitzahl ermittelbar);
  • Die Zeitabschnitte, die für die Ermittlung des Energieverbrauchskennwerts ausschlaggebend sind;
  • Die Klimafaktoren der Wetterstation;
  • Den Energieverbrauchskennwert als Durchschnittswert (bedingt durch die Klimafaktoren können Werte sowohl höher als auch niedriger ausfallen).

Ich habe in den Heizölabrechnungen nur Zeiträume, die länger oder kürzer als ein Jahr sind. Kann ich trotzdem den Verbrauchsausweis beantragen?

Ja. Solange der Gesamtzeitraum drei Jahre beträgt, ist eine sinnvolle rechnerische Aufteilung in drei gleichmäßige Heizperioden möglich.

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Welche Konsequenzen hat ein schlechter Energiekennwert?

Energieausweise dienen ausschließlich der Information. Laut Energieeinsparungsgesetz kann bei unzureichenden Kennwerten keine verpflichtende Gebäudemodernisierung angeordnet werden.

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Bei mir fehlt die Seite 2 des Verbrauchsausweises. Wurde die etwa vergessen?

Nein. Die Seite zum Energiebedarfskennwert existiert nur im Bedarfsausweis – beim Verbrauchsausweis wird dieser Wert nicht dargestellt.

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Welche Vorteile bietet der Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis ist kostengünstig und erfordert in der Regel lediglich die Beauftragung über unsere Homepage.

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Gibt es auch Nachteile beim Verbrauchsausweis?

Ja. Da der Kennwert stark vom individuellen Nutzungsverhalten abhängt, kann er ungünstig ausfallen. Zudem fließt die Qualität der Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht in die Bewertung ein – eine CO₂-Emissionsberechnung erfolgt ebenfalls nicht.

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Wie lange ist der Energieausweis gültig?

10 Jahre, beginnend mit dem Ausstellungsdatum. Diese Regelung gilt sowohl für den Energieverbrauchsausweis als auch für den Energiebedarfsausweis.

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Gilt der Energieausweis – erstellt vom Ingenieurbüro Cornelsen – bundesweit?

Ja. Der von uns erstellte Energieausweis gilt bundesweit. Unabhängig vom Standort des Ausstellers können Sie sich als Immobilienbesitzer für Qualität entscheiden und Ihren Energieausweis bei uns bestellen.

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Wie fand der energetische Vergleich von Gebäuden in der Zeit vor der Novellierung der EnEV im Jahr 2007 statt?

Vor Einführung des Energieausweises gab es den sogenannten Energiesparnachweis, der je nach Bundesland unterschiedlich strukturiert war. Einen bundesweit einheitlichen Energieausweis gab es zuvor nicht, sodass der Vergleich von Gebäuden vor der Novellierung der EnEV schwieriger war.

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Müssen die im Energieausweis dargestellten Modernisierungsmaßnahmen realisiert werden?

Der Energieausweis dient lediglich zur Information – die angezeigten Maßnahmen sind Empfehlungen und keine verbindlichen Verordnungen.

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Wer muss den Energieausweis bezahlen, wenn eine einzelne Wohnung verkauft oder vermietet werden soll und eine Eigentümergemeinschaft Gebäudebesitzer des Mehrfamilienhauses ist?

In einer Eigentümergemeinschaft muss der verkaufs- oder vermietungswillige Eigentümer sicherstellen, dass der Energieausweis vorliegt. Die Kosten zur Erstellung des Ausweises werden jedoch von der Eigentümergemeinschaft getragen – gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV).

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